AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(1) Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für alle Aufträge über Beratungs-, Planungs-, Organisations- und Untersuchungsarbeiten durch die COMPLAVIS GmbH, soweit sich nicht aus dem Angebot des Auftragnehmers oder aus schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten etwas anderes ergibt.

(2) Gegenstand

Gegenstand des Vertrages ist eine Dienstleistung, die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Anwendung neuzeitlicher Kenntnisse und Erfahrungen beim Kunden und/oder bei COMPLAVIS GmbH durchgeführt wird.

(3) Leistungsumfang

Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der Arbeitsergebnisse sind durch das Angebot des Auftragnehmers festgelegt, soweit sie nicht in den schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten geregelt sind. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

(4) Feststellung der Auftragsbeendigung

Hat der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen erbracht, so teilt er dies dem Auftraggeber schriftlich mit. Der Auftrag gilt als durchgeführt und ist beendet,
a) wenn der Auftragnehmer die schriftlich niederlegten Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber übergeben oder dieser entweder die Übernahme schriftlich bestätigt oder die Ergebnisse verwertet hat oder
b) wenn der Auftraggeber einer Mitteilung des Auftragnehmers gemäß Punkt a) nicht unverzüglich, spätestens innerhalb 5 Arbeitstagen mit schriftlicher Begründung widerspricht.

(5) Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit des Auftragnehmers zu unterstützen, über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß zu informieren, ihm sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form zu übermitteln, insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur Leistungserbringung erforderlich sind. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer geforderte Voraussetzungen vorenthält, hat er dem Auftragnehmer entstehende Wartezeiten, die dokumentiert werden, gesondert zu vergüten. Falls der Auftraggeber seinen Auftrag storniert, nicht innerhalb 30 Tagen die erforderlichen Unterlagen bereitstellt oder sich meldet, behält sich COMPLAVIS das Recht vor, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 60% des ausstehenden Restbetrags für die einmaligen Anbindungsgebühren sowie die ausstehenden monatlichen Gebühren bis zum Vertragsende zu berechnen. Das Recht der Auftragsstornierung durch COMPLAVIS bleibt in jedem dieser Fälle unberührt. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer gefertigte Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Soweit an den Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers Urheberrechte entstanden sind, verbleiben diese bei dem Auftragnehmer.

(6) Besondere Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von seinen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtungserklärungunterschreiben zu lassen. Verletzt einer der Mitarbeiter die Verpflichtung, so erfüllt der Auftragnehmer seine daraus gegenüber dem Auftraggeber erwachsende Ersatzpflicht dadurch, dass er seine gegen den Mitarbeiter entstehenden Regressansprüche dem Auftraggeber abtritt.

(7) Loyalitätsverpflichtung

Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern des Vertragspartners, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung führt zu einer Konventionalstrafe von 10.000 Euro.

(8) Interpretationshilfe zur Mängelfreiheit

Ist das Werk in mehrere Abschnitte (Phasen) unterteilt, so erhält der Auftraggeber je nach Arbeitsfortschritt Arbeitsunterlagen. Sie dienen als Information über den jeweiligen Projektstand. Führen sie nicht zu einer unverzüglichen und begründeten Beanstandung, so gelten die Unterlagen als Interpretationshilfe für eine spätere Beurteilung des Vertragsgegenstandes im Hinblick auf seine Mängelfreiheit.

(9) Honorare und Kosten

Das Entgelt für die Leistungen des Beraters richtet sich nach den in den Einzelvereinbarungen festgelegten Sätzen, soweit in besonderen Fällen nicht Abweichendes bestimmt wird. Sind Festpreise vereinbart, so wird je ein Drittel der Auftragssumme bei Vertragsabschluss, bei Ablieferung und bei Abnahme des Werkes fällig. Die Honorarsätze und sonstige in Rechnung gestellte Beträge (z.B. Spesen, Nebenkosten usw.) enthalten keine Umsatzsteuer, diese wird dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu zahlen. COMPLAVIS ist berechtigt, Implementierungsaufwände in Rechnung zu stellen, auch wenn es zu keiner Produktivschaltung kommt. Dabei ist es nicht maßgeblich, ob die Nicht-Produktivschaltung durch den Auftraggeber verursacht wurde.

(10) Gewährleistung und Haftung

Der Auftragnehmer hat einen Mangel dann nicht zu vertreten, wenn der Mangel auf der vom Auftraggeber gegebenen Aufgabenstellung oder der fehlerhaften bzw. unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers (vgl. Punkt 5 dieser Bedingungen) beruht; eine etwaige Gewährleistungsverpflichtung des Auftragnehmers entfällt ferner, wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung des Auftragnehmers die Leistungen oder Teile der Leistungen verändern. Im Übrigen gelten für die Gewährleistung die gesetzlichen Regelungen. Schadenersatzansprüche außerhalb der Gewährleistung kann der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grobfahrlässigem Verhalten geltend machen. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. In jedem Fall ist die Haftung auf die Höhe der Auftragssumme im Rahmen des Beratungsvertrags begrenzt.

(11) Verzug und höhere Gewalt

Falls der Auftragnehmer bei der Erfüllung seiner Verpflichtung in Verzug gerät, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer dem Auftragnehmer gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, wenn die vereinbarten Leistungen bis zum Fristablauf nicht erbracht worden sind. Ein Verzugsschaden kann unbeschadet der Haftung bei Verschulden nicht geltend gemacht werden. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Punkt 5 dieser Bedingungen oder sonstige obliegenden Mitwirkung, so ist der Auftragnehmer nach Setzen einer angemessenen Nachfrist zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Auftragnehmer behält den Anspruch auf die Vergütung unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 642 (2) BGB. Unberührt bleiben auch die Ansprüche des Auftragnehmers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

(12) Vertragsdauer und Kündigung

Die Vertragsdauer bestimmt sich nach der Vereinbarung der Vertragsbeteiligten gemäß Angebot.

(13) Sonstiges

Der Auftragnehmer hat neben seiner Honorarforderung Anspruch auf Vergütung seiner Auslagen. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Fortsetzung seiner Arbeit von der Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Eine Beanstandung der Arbeiten des Auftragnehmers berechtigt nicht zur Zurückhaltung der Vergütung einschließlich der geforderten Vorschüsse und des Auslagenersatzes. Eine Aufrechnung gegen solche Forderungen des Beraters ist ausgeschlossen. Ein vorliegendes Angebot gilt für die im Angebot benannte Angebotsfrist. Ist bis zu diesem Zeitpunkt kein Vertragsabschluss erfolgt, ist der Auftragnehmer an das Angebot nicht mehr gebunden. COMPLAVIS ist zur Weitergabe von projektbezogenen Aufträgen an verbundene Unternehmen oder Dritte berechtigt. Es ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Sollten Vorschriften oder Teile von Vorschriften dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Vielmehr verpflichten sich die Beteiligten, die unwirksame oder unwirksam gewordene Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den gleichen wirtschaftlichen Zweck erzielt. Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

(14) EDI

Unser EDI Clearing-Center als Integration Hub stellt seinen Kunden die Möglichkeit zur Konvertierung und zur Übermittlung von EDI-Nachrichten zwischen dem Kunden und seinen Kunden/Lieferanten im normalen Geschäftsbetrieb zur Verfügung. Diese Dienstleistung wird ausschließlich zu den Bedingungen erbracht, die der Kunde mit Vertragsabschluss und/oder Nutzung anerkennt. COMPLAVIS hält die bereitgestellten/konvertierten Daten und EDI-Dateien kostenfrei für 90 Tage vor soweit nicht anders vereinbart. Danach werden die Daten in dem Umfang gelöscht, in dem die Speicherung nicht in Absprache mit dem Kunden länger benötigt wird, insbesondere zur Fehlerbehebung. Darüberhinausgehende Services sind mit uns abzustimmen. Der Kunde ist verpflichtet, die für den Zugang zu Dienstleistungen und deren Nutzung erforderlichen Einrichtungen bereitzustellen. Die hierfür anfallenden Kosten Dritter hat der Kunde gegenüber den jeweiligen Dienstleistungsunternehmen selbst zu tragen. Der Kunde hat für die bestimmungsgemäße Nutzung der Dienstleistungen zu sorgen, insbesondere Zugangspasswörter geheim zu halten und keine Daten zu übermitteln, die dem Zwecke der Dienstleistung zuwiderlaufen. Kosten für die unberechtigte Nutzung der Dienstleistung – auch durch Dritte – trägt der Kunde. Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen Dritter aufgrund des rechtswidrigen, unsachgemäßen oder unberechtigten Gebrauchs der Dienstleistung, unzutreffender oder fehlender Angaben gegenüber uns oder der Verletzung gewerblicher Schutzrechte sowie aus unerlaubter Handlung infolge den an uns übermittelten Angaben frei. Wir stellen eine Anzahlung betreffend der einmaligen Einrichtungs-, Entwicklungs-, Projekt- oder Beratungsgebühren gemäß Angebot vorab in Rechnung.

Falls es zu Änderungen der zur Live-Schaltung abgestimmten Datenstrukturen kommt (inkl. Änderungen an den Templates (Layouts) der PDF-Belege zur Datenextraktion), so kann es zu einer Nichtverarbeitung der Daten führen. Änderungen müssen rechtzeitig (mindestens 7 Werktage vorab) per E-Mail/Ticket mitgeteilt werden, so dass wir Ihnen ein Angebot für die Anpassungen zukommen lassen können (Hinweis: Dies umfasst in der Regel 50% der ursprünglichen Gebühren für die Mappings und Tests der betroffenen EDI-Dokumententypen (= EDI-Prozesse) gemäß Standard-Preisliste).

(15) Verpflichtung zur Systemaktualisierung und Sicherheit

Der Kunde und der oder die EDI-Geschäftspartner des Kunden sind verpflichtet, ihre IT-Infrastruktur, einschließlich aller verwendeten Client-Programme und Systemkomponenten, stets auf dem neuesten Stand der Technik zu halten. Dies umfasst insbesondere die regelmäßige Installation von Sicherheitsupdates, Software-Updates und Patches, die notwendig sind, um Sicherheitsrisiken wie Cyberangriffe, Malware und unbefugten Zugriff zu minimieren.

Der Kunde und der EDI-Geschäftspartner des Kunden stellen sicher, dass alle eingesetzten Systeme und Programme den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen und geeignete Maßnahmen zum Schutz vor unautorisierten Zugriffen ergriffen werden. Auch wir verpflichten uns, die von uns betriebenen Server- und IT-Systeme regelmäßig zu aktualisieren und auf dem neuesten technischen Stand zu halten.

Für Schäden, die durch die Nutzung veralteter oder unsicherer Systeme auf Seiten des Kunden oder des EDI-Geschäftspartners des Kunden entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Der Kunde und der EDI-Geschäftspartner des Kunden tragen in diesem Zusammenhang die alleinige Verantwortung dafür, dass die Voraussetzungen für eine sichere Nutzung unserer Dienstleistungen erfüllt sind.

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Stand: 01.01.2024